15.02.2016 03:29

Flüchtlinge und Asylanten

Ein Flüchtling ist ein Mensch, der aufgrund einer Notsituation sein Land verlässt, um in einem anderen Land dieser Notsituation zu entkommen. Kann ein Flüchtling nachweisen, dass er aus den genannten Gründen geflüchtet ist, so hat er ein Recht auf Asyl. Damit wird der Flüchtling zum Asylbewerber und falls ihm Asyl gewährt wird zum Asylberechtigten

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Ein Flüchtling ist ein Mensch, der aufgrund einer Notsituation sein Land verlässt, um in einem anderen Land dieser Notsituation zu entkommen. Beispiele für Notsituationen sind Hunger, Arbeitslosigkeit, politische Verfolgung oder auch religiöse Unterdrückung.

Im juristischen Sinne wird durch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 festgelegt, wer als Flüchtling anerkannt wird: Personen, die aus der Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe ihr Land verlassen.

Kann ein Flüchtling nachweisen, dass er aus den genannten Gründen geflüchtet ist, so hat er ein Recht auf Asyl. Damit wird der Flüchtling zum Asylbewerber und falls ihm Asyl gewährt wird zum Asylberechtigten. Menschen, die aus Hunger und der schlechten Wirtschaftslage ihr Land verlassen, werden meist nicht als Flüchtlinge anerkannt und gelten als illegale Einwanderer.

Flüchtlinge haben meist schreckliche Erlebnisse gemacht: Sie wurden gefoltert und misshandelt, mussten Hungern, sind unter dramatischen und strapaziösen Umständen geflüchtet. Sie wissen oft nicht, wo sie in wenigen Monaten leben werden und wie es um die Familie im Heimatland steht. Illegale Einwanderer leben zusätzlich in ständiger Angst vor Entdeckung und Abschiebung und müssen daher oft unter menschenunwürdigen Verhältnissen arbeiten. Asylbewerber müssen jederzeit befürchten, dass ihr Antrag auf Asyl nicht genehmigt wird. In diesem Fall droht auch Ihnen die Abschiebung. Asylberechtigte leiden oft daran, dass sie nicht arbeiten dürfen, dadurch erkranken sie häufiger an Depressionen als der Bevölkerungsdurchschnitt.

 

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